Realität: Falsch! Alle Meldungen, die damit einleiten, dass die DSGVO am 25. Mai 2018 in Kraft tritt, machen einen Fehler. Die Datenschutz-Grundverordnung ist bereits in Kraft, die zweijährige Übergangszeit endet am 25. Mai 2018 und liegt bereits seit über eineinhalb Jahren auf dem Tisch. Die Umsetzung sollte laufen, mit der Frist 25. Mai 2018. Diese Erkenntnis hilft nicht bei der Bewältigung, wohl aber bei der Argumentation, dass die Schonfrist bald um ist. Es ist Zeit, das Projekt DSGVO mit Vollgas voranzutreiben. Es geht aber nicht darum, mögliche Sanktionen herunterzuspielen, vielmehr darum, dass sich genauer mit möglichen Datenlecks im eigenen Unternehmen zu befassen. Tatsächlich können Verstöße gegen Integrität und Vertraulichkeit von globalen Datenströmen zu maximalen Bußgeldern führen, aber jede deutsche Landesbehörde für Datenschutz ist gehalten, Verhältnismässigkeiten zu wahren.
Autor: Oliver Theissen, Auszüge aus Vogels Business Newsletter DataCenter Insider 4/2018